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§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für all unseren gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und
Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen
werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert
werden, wird die Firma Data&More GmbH dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden.
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das
Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekte oder Preislisten verpflichtet uns nicht
zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung
kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und
sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswert zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen
von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Die Verkaufsangestellten der Firma Data&More GmbH sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf ein Kreditlimit, so wird die Firma Data&More GmbH von den
Lieferungsverpflichtungen entbunden.

§ 3 Preise
1. Soweit nichts anders angegeben ist, halten wir uns gebunden an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage
ab deren Datum. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung,
zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma Data&More GmbH steht unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma Data&More GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren
Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der Firma Data&More GmbH
zu vertreten ist.
(hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder
Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige
Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der Firma Data&More GmbH,
deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Firma Data&More GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt
ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit
der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14
Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von
Ziffer 2 die Lieferzeit oder die Firma Data&More GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Data&More GmbH nur berufen, wenn der
Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

3. Sofern die Firma Data&More GmbH die Nichteinhaltung verbindlich (schriftlich) zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat
und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht
zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma Data&More GmbH

4. Die Firma Data&More GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Firma Data&More GmbH berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr
und Kosten des Käufers einzulagern. Die Firma Data&More GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines
Lagerhaltes bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entsprechenden Lagerkosten ohne
weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch Euro 25,-- zu bezahlen. Die Firma Ing. Bernd Leichtfried - Data & More ist berechtigt,
anfallende höhere Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist
die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Data&More GmbH vom Vertrag
zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Data&More GmbH ist berechtigt als
Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen
entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.



§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen und Mängel müssen sofort bei Warenerhalt der Firma Data&More GmbH
und dem Frachtführe schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge,
einwandfreier Umhüllung und Verladung.



§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager der Firma Data&More GmbH verlassen hat.
Falls der Versand sich ohne unser Verschulden
verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im
Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Firma Data&More GmbH hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

1. Die Firma Data&More GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die
Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen
ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder
Fremdeingriffe wie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen
und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

3. Der Käufer muss Mängel unverzüglich, schriftlich mitteilen.

4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe
der Modell- und Seriennummer, einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma Data&More GmbH,
zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendungen der zu reparierenden Geräte dafür
Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen könnten. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn,
dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder
ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.

5. Für mangelhafte Ware leistet die Firma Data&More GmbH nach Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch
Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen
ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.

6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für
Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.

7. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Data&More GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar.

8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns betreffenden wesentlichen Vertragspflicht
oder auf dem Fehlen eine von uns zugesicherten Eigenschaft.

9. Handelt es sich bei dem mit der Firma Data&More GmbH abgeschlossenen Geschäft um ein Verbrauchergeschäft im Sinne
des KSchG, so tritt anstelle der im § 8 (1) angeführten sechs Monatsfrist eine Frist von zwei Jahren ein, wobei der
Verbraucher nach Ablauf von 6 Monaten für behauptete Mängel beweispflichtig ist. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne
KSchG kommen daher die Bestimmungen der §§ 922 ff. ABGB zur Anwendung.



§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren, bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Solange der Käufer nicht in Verzug ist, darf er die
Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die
Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen. Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung
können widerrufen werden, wenn der Händler mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist oder uns
sonst Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Sie dienen der Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die
Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert
der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet, auf Anfordern des Händlers voll bezahlte
Lieferungen insoweit freizugeben.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf des Eigentum der Firma Data&More GmbH hinweisen und
diese unverzüglich benachrichtigt.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist
die Firma Data&More GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind per Vorauskasse zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich
unfrei, das heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst oder Spedition sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden
versichert werden.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Data&More GmbH über den Betrag verfügen kann.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so die Firma Data&More GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in
Höhe von 11% zu verrechnen.
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder
anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig
von der Laufzeit sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen
kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers wesentlich zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs– oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist
die Firma Data&More GmbH auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach
angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Ansprüche
rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich
zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß §8 Zif. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) unabtretbare
Ansprüche handelt werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere
Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er
darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstandenen Schaden.